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Energieberatung


 

Für die energetische Sanierung gilt dasselbe wie für das Bauen allgemein: Bevor man anfängt zu bauen, sollte man ein Konzept haben. Diese Konzepte erstellen qualifizierte Energieberater. Sie analysieren den Ist-Zustand von baulicher Hülle und Haustechnik und entwickeln darauf aubauend Vorschläge für eine sinnvolle energetische Sanierung (verschiedene Dämmaßnahmen, effiziente Haustechnik).
 
Die Beratung beginnt mit einer gründlichen Baubegehung. Der Berater muß sich selbst ein Bild von dem Gebäude machen. Dazu erhält er weitere Informationen (Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Schornsteinfeberbescheinigung etc. - je nach Vorhandensein) vom Eigentümer oder Verwalter eines Gebäudes.
 
Auf der Basis dieser Informationen werden bestimmte Kennzahlen (Primärenergieverbrauch, Endenergiebedarf, CO2-Ausstoß etc.) ermittelt. Darauf aufbauend entwickelt der Berater gebäudespezifische Sanierungskonzepte zur Energieeinsparung. Diese Konzepte untersuchen sowohl versichiedenen Varianten der Dämmung der Gebäudehülle (beispielsweise Aufsparrendämmung, Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung etc.) als auch den Einsatz von erneuerbaren Energien, Lüftungsanlagen, thermischen Solaranlagen und und und.
Zusätzlich kann auch ein Thermographiegutachten, eine Stromsparberatung oder ein Blower-Door-Test in die Energieberatung eingeschlossen werden.
 
Bestandsaufnahme und Sanierungskonzepte werden ausführlich in einem Beratungsbericht erläutert. Auch Aussagen zu Investitionskosten und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen sind in ihm enthalten. Dieser Beratungsbericht kann entweder eine Sanierung in einem Zug oder eine Sanierung in mehreren Schritten - als sogenannter "individueller Sanierungsfahrplan" (iSFP) - beschreiben.
 
Die in unserem Büro erstellten Beratungsberichte bestehen grundsätzlich aus drei Teilen:
1. der Beratungsbericht selbst. Eine Sanierung in einem Zug stellen wir in einem Dokument dar, das den vom BAFA geforderten Ansprüchen (und natürlich noch viel wichtiger: unseren eigenen Ansprüchen) genügt. Bei einem Sanierungsvorschlag, der aus mehreren Schritten aufgebaut ist, verwenden wir das vorgegebene zweiteilige Berichtsmuster.
2. einer Tabelle, die die verschiedenen Sanierungsvarianten nebeneinander darstellt und Größen wie geschätzte Investitionskosten, geschätzte Betriebskosten, Energieverbräuche und etliches mehr auf wenigen Seiten schnell vergleichbar macht und
3. einem umfangreichen, mehrere hundert Seiten starken Anhang, der alle Angaben zum Nachlesen enthält: gerechneter Bestand, Variantenergebnisse, Bauteilaufbauten, Flächen und Volumina und vieles mehr.
 
Der Energieberater händigt den Bericht den Eigentümern oder auch dem Verwalter des Objektes aus. Er bildet zusammen mit der mündlichen Erläuterung durch den Energieberater die Grundlage für die Entscheidung des Bauherrn, welche Baumaßnahmen eine sinnvolle energetische Sanierung seines Objektes ermöglichen.
 
Die Sanierung kann dann entweder in einem Zug oder - natürlich sinnvoll unterteilt - in mehreren Abschnitten durchgeführt werden.
 
Eine Energieberatung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkotrolle (BAFA) mit derzeit - Stand 12/2022 - maximal 1.300,00 Euro (Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. 1.700,00 Euro (Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten) gefördert.
 
Der Begriff "Energieberater" ist nicht gesetzlich geschützt. Um so wichtiger ist es für den potentiellen Kunden, einen qualifizierten und sachkundichen Fachmann zu finden. Seriöse Listen mit diesen Fachleuten sind unter anderem auf der Seite https://www.energie-effizienz-experten.de (für Förderprogramme des Bundes) zu finden.

 

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