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Der Energieausweis für Gebäude


 

Nach der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (der vollständige Titel lautet: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) muss ab 04.01.2006 für jedes Gebäude innerhalb der EU bei Verkauf oder Vermietung ein Energieausweis vorgelegt werden. In der der Bundesrepublik ist der Energieausweis ab 01.01.2009 für alle Gebäude Pflicht.
 
Soll eine Wohnung neu vermietet werden, kann der potentielle Mieter die im Energieausweis enthaltenen Informationen zu einem Auswahlkriterium machen. Der Energieausweis wird Bestandteil des Mietvertrages. Verkauft jemand seine Immobilie, so kann - und wird hoffentlich - in diesem Fall der potentielle Käufer den Energieausweis einsehen.
 
Ein Energieausweis besitzt eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Diese Befristung ist insofern sinnvoll, da in einem solchen Zeitraum Veränderungen des Gebäudes mit Einfluß auf dessen Energiebilanz nicht selten vorkommen.
 
Zwei Arten von Energieausweisen
Leider hat es der Gesetzgeber nicht vermocht, sich dem Druck der Lobbyisten zu widerstehen und hat zwei Arten von Energieausweisen zugelassen:
 
1. den Energieverbrauchsausweis.
Hier wird lediglich die in den letzten drei Jahren für Heizung und Warmwasser verbrauchte Energie zur Berechnung herangezogen. Eine Analogie: Ein Porsche, der 100 km im Jahr fährt, verbraucht - absolut betrachtet - weniger Energie als ein Smart, der 10.000 km im Jahr fährt. Ein Haus, das auf 18°C Innentemperatur geheizt wird, verbraucht - ebenfalls absolut betrachtet - weniger Energie als eines, das auf 24°C Raumtemperatur kommt. Drei milde Winter in Folge bewirken einen niedrigeren Energieverbrauch als drei harte Winter...
Deswegen sind die Energieverbrauchsausweise nur sehr bedingt miteinander vergleichbar.
 
2. den Energiebedarfsausweis
Hier dient die Qualität der Gebäude (Konstruktion, A/V-Verhältnis, Dämmung, Haustechnik u.a.) als Basis zu Berechnung des Energiebedarfes.
Dieser Ansatz macht verschiedene Gebäude miteinander vergleichbar - ähnlich der Kennzeichnung von A bis G bei Haushaltsgeräten.
 

Der Informationsgehalt eines Energiebedarfsausweises

Der Energiebedarfsausweis gibt Aufschluss über die energetische Qualität des Gebäudes und enthält Angaben zur Qualität der Dämmung und der Heizungsanlage. Kernstück des Energieausweises ist ein Energiekennwert auf der Basis des errechneten Energiebedarfs des Gebäudes. Mit ihm erfolgt die Einordnung des Gebäudes in ein Bewertungsschema.
Darüber hinaus finden sich Angaben darüber, wie die Energieverluste im Einzelnen zustande kommen und welche CO2-Emissionen hierdurch verursacht werden.
Für den Gebäudeeigentümer enthält der Energieausweis Angaben, mit welchen Maßnahmen er sein Gebäude sinnvoll optimieren kann. Er erfährt zum Beispiel, wie sich eine zusätzliche Dämmung der Außenwände und der Einbau einer Solaranlage auf den Energiebedarf und damit auf die Einordnung im Energieausweis auswirkt.
Die verwendeten Fachbegriffe werden im Energieausweis erläutert. Darüber hinaus finden sich ausführliche Informationen für Fachleute über Berechnungsverfahren und Randbedingungen, damit diese die Berechnung nachvollziehen können.
 
Der Energiekennwert
Die energetische Einordnung des Gebäudes erfolgt - siehe oben! - mit Hilfe des Energiekennwertes. Angegeben wird der Kennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m2*a). Dieser Kennwert kann von über 300 kWh/m2a in einem schlecht gedämmten Gebäude bis unter 15 kWh/m2a bei Passivhäusern schwanken.
Bei der Berechnung des Kennwertes gehen die Faktoren ein, die den Energiebedarf des Gebäudes bestimmen. Dazu gehören sowohl der Zustand von Außenwänden, Decken, Fenstern und des Daches als auch die Technik von Heizung und Warmwasserbereitung.
Bei der Berechnung berücksichtigt wird der Primärenergieverbrauch - und damit auch die Verluste bei der Umwandlung in für Heizung und Warmwasser genutzte Energie.
 
Der Energiebedarf
Der Energiebedarf des Gebäudes wird mit einem einheitlichen Berechnungsverfahren berechnet. Grundlage dafür sind die jeweils gültige Energieeinsparverordnung (derzeit EnEV 2016) und die einschlägigen DIN-Normen.
Für die Aufnahme der Gebäudedaten gibt es zwei Vorgehensweisen: eine vereinfachte und eine detaillierte. Bei der vereinfachten Aufnahme werden pauschalierte Ansätze zu relevanten Bauteilen und der Anlagentechnik, insbesondere der Heizung benutzt.
Bereits die Berechnung auf Basis der vereinfachten Gebäudeaufnahme führt zu einer verlässlichen Einschätzung der energetischen Qualität eines Gebäudes.
Genauer ist die Berechnung auf der Grundlage einer detaillierten Gebäudeaufnahme. Diese empfiehlt sich dann, wenn eine Modernisierung ansteht und das Gebäude ohnehin detailliert analysiert werden muss.
 
Die Energieausweisersteller
Hausbesitzer können für die Erstellung des Energieausweises zwischen Vertretern verschiedener Berufsgruppen wählen. Über eine Ausstellerdatenbank der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH - siehe auch "links") im Internet können Hausbesitzer Energieausweis-Aussteller in ihrer jeweiligen Region finden. Zugelassen sind Handwerker, Ingenieure und Architekten, die eine der folgenden Qualifikationen nachweisen können:

  • Bauvorlageberechtigte nach den Landesbauordnungen
  • Ausstellungsberechtigte nach §13 EnEV Energiebedarfsausweise
  • Vor-Ort-Berater nach BAFA-Liste
  • Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation "Gebäudeenergieberater im Handwerk"

Die Kosten des Energiebedarfsausweises
Generell ist es für einen Immobilieneigentümer sinnvoll, sich vor Auftragserteilung ein oder mehrere Angebote machen zu lassen. Die Kosten für einen Energiebedarfsausweis mit vereinfachter Aufnahme des Gebäudes liegen - sowohl bei mir als auch bei anderen Anbietern - zwischen 100,00 Euro und 250,00 Euro. Sie schwanken je nach Aufwand für die Erhebung der Gebäudedaten.
 
Die Zusammenfassung
Der Energiebedarfsausweis macht den Energiebedarf eines Gebäudes mit einfachen Mitteln transparent. Auch ohne technische Vorkenntnisse ist es Verbrauchern möglich, die energetische Qualität des Gebäudes zu beurteilen. Damit bietet er Käufern und Mietern von Wohnungen und Gebäuden frühzeitig eine schnelle Entscheidungshilfe.
Der Energiebedarfsausweis nutzt auch Eigentümern und Vermietern, die in die energetische Sanierung ihres Gebäudes investiert haben. Sie können sich nun am Markt gegenüber Mitbewerbern profilieren und mit der Energieeffizienz ihres Gebäudes werben. Der Energiebedarfsausweis soll für Mieter / Käufer, aber auch für Gebäudeeigentümer / Verkäufer, die bei Neubau und Modernisierung auf niedrige Folgekosten achten, zu einem Qualitätskriterium werden.
 
Bei den meisten Gebäudesanierungen wird nur ein Bruchteil der wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale ausgenutzt. Aus diesem Grunde stagniert die CO2-Minderung im Gebäudebereich, obwohl erhebliche staatliche Anstrengungen, etwa durch die KfW-Förderprogramme der Bundesregierung, unternommen werden.
Mit dem Energiebedarfsausweis, der auch gebäudespezifische Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen enthält, sollen Impulse für energiesparende Modernisierungsmaßnahmen gegeben werden.
 
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://de.wikipedia.org/wiki/energieausweis.
 
Hier ein Beispiel:

Energieausweis

Energiebedarfsausweis Seite 1: Gebäudedaten


 
Energieausweis

Energiebedarfsausweis Seite 2: Energieeffizienz


 
Energieausweis

Energiebedarfsausweis Seite 4: Sanierungsmöglichkeiten
Anmerkung zu Energiebedarfsausweis Seite 3: Diese Seite wird nur für Energieverbrauchsausweise benötigt.


 
Energieausweis

Energiebedarfsausweis Seite 5: Allgemeine Hinweise


 

 

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